Ändert sich etwas durch den Wechsel des Stromversorgers, z.B. bei der Rechnung oder am Netz?
Für Sie als Stromkunde ändert sich wenig: Ihre Rechnung erhalten Sie nun vom neuen Stromversorger und entrichten an diesen Ihre Abschläge. Für die Wartung Ihres Stromanschlusses ist weiterhin der lokale Netzbetreiber zuständig. Am Stromzähler muss für einen Wechsel kein Aus- oder Umbau vorgenommen werden, auch Ihr Strom kommt nach wie vor aus dem lokalen Stromnetz. Der von Ihnen genutzte Strom wird von dem neuen Anbieter in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Er bezahlt dem lokalen Netzbetreiber dafür ein so genanntes Netznutzungsentgelt - dafür fallen für Sie jedoch keine extra Kosten an.
Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen. Es ist daher nicht möglich, dass Sie wegen eines Anbieterwechsels auf einmal ohne Strom dastehen.